Istanbul-Konvention: Gewalt als Menschenrechtsverletzung

15.04.2020

Istanbul-Konven­tion: Gewalt als Menschenrechts­verletzung

„Die Menschenrechte haben kein Geschlecht.“ Mit dem letzten Satz ihres Essays „Der Frauen Natur und Recht“ hat Hedwig Dohm 1876 den Basissatz jeglicher Gleichberechtigung vorgegeben. Gleichwohl dauerte es über 100 Jahre bis zur UN-Frauenrechtskonvention, an die sich bis heute weitere Menschenrechtsverträge zur Sicherung von Frauenrechten anschließen. In diese Reihe gehört das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ des Europarats (2011). Die so genannte Istanbul-Konvention, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, umfasst alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen. Die Konvention richtet einen besonderen Fokus auf häusliche Gewalt und schließt hierbei auch Männer und Kinder mit ein. Sie verpflichtet dazu, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten, war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts und verlangt überdies den Aufbau nachhaltiger Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen.

 

Niedersachsen hat Anfang 2020 als bundesweit erstes Flächenland die „Landeskoordinierungsstelle der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen gegen Gewalt“ als eines von drei Modellprojekten zur Umsetzung der Konvention eröffnet. Sie ist beim gleichnamigen Verbund angesiedelt, der sich seit vielen Jahren auch im LFRN für das Themenfeld engagiert. Die vier Mitarbeiterinnen sollen Vernetzung und Wissenstransfer zwischen den bestehenden Beratungsstellen, den verschiedenen Landesverbänden und der Fachpolitik organisieren. „Zuerst wollen wir mit den verschiedenen Akteurinnen Gespräche führen und eine Bestandsaufnahme der verschiedenen Beratungsangebote machen, um damit einen Infopool auf unserer neuen Website zu füttern“, erzählen Lisa Schmitz und Jessica Lach, die sich die Leitung der neuen Landeskoordinierungsstelle teilen. „Wichtig ist, die Spezialisierungen der Beratungsstellen in der Fläche festzuhalten und das gesammelte Wissen aller zusammenzutragen. Wir haben uns auch vorgenommen, kleine Beratungsstellen zu entlasten, damit sie sich voll auf die Beratung konzentrieren können.“ Aktuell gebe es 120 Beratungsangebote zur Gewalt an Mädchen und Frauen und zu häuslicher Gewalt in Niedersachsen. Mögliche Lücken sollen im Dialog mit der Fachöffentlichkeit geschlossen werden.

 

Eine entscheidende Zielgruppe seien Frauen in Fachverbänden. „Wir werden sie bei ihrer Interessenvertretung unterstützen und mit der Politik vernetzen“, so die Rechtssoziologin Schmitz. Eine Beratung für Betroffene bietet das Team nicht an. Abgewiesen wird jedoch niemand. „Wir leiten Betroffene passgenau zu Angeboten in ihrer Nähe weiter. Ansprechbar sind wir aber in erster Linie für Personen, die in der Beratung tätig sind“, ergänzt die Sozialarbeiterin Lach.

 

Durch die Coronakrise steht auch die Koordinierungsstelle vor neuen Herausforderungen. Die Pläne für eine halbtägige Auftaktveranstaltung liegen vorerst auf Eis, statt im Juni soll sie nun voraussichtlich im September stattfinden. An dem digitalen Info-Pool im Web und einer Datenbank arbeiten die Frauen weiter. Sie rechnen damit, dass die Zahlen der Fälle von Gewalt gegen Frauen jetzt steigen werden. Lach und Schmitz betonen daher: „Das Krisenmanagement darf häusliche und sexualisierte Gewalt nicht ignorieren. Die Expertise der Fachberatungsstellen und Frauenhäuser ist in alle Phasen der Krisenplanung mit einzubeziehen.“ Auch wenn das verabschiedete Gesetz zur Unterstützung der sozialen Diensleister ein wichtiger Schritt sei, bräuchten Beratungsstellen und Frauenhäuser doch mehr finanzielle und personelle Ressourcen – jetzt und nach der Krise. Der LFRN flankiert diese Forderung mit einer eigenen Stellungnahme.

 

Zum Jubiläum erzählen wir in dieser Rubrik LFRN 5.0 Geschichte und Geschichten, streiten für Feminismus und dokumentieren Aktionen und Kampagnen rund um das Frauenengagement in Niedersachsen. Begleiten Sie uns dabei! 

 

Links zum Thema

Website der Koordinierungsstelle:

http://www.lks-niedersachsen.de/

 

Istanbul-Konvention:

https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/home (englisch)

https://www.bmfsfj.de/blob/122280/cea0b6854c9a024c3b357dfb401f8e05/gesetz-zu-dem-uebereinkommen-zur-bekaempfung-von-gewalt-gegen-frauen-istanbul-konvention-data.pdf

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/istanbul-konvention/

 

Umsetzung in Niedersachsen: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/umsetzung-des-internationalen-abkommens-zur-verhutung-und-bekampfung-von-gewalt-gegen-frauen-und-hauslicher-gewalt-in-niedersachsen-180970.html

 

Gewalt gegen Frauen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-vor-gewalt-schuetzen

https://www.ms.niedersachsen.de/gewalt-gegen-frauen-14360.html

https://www.frauenrat.de/themen/gewalt-gegen-frauen-und-maedchen/

https://frauen-maedchen-beratung.de/

 

Frauenrechte:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/

https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/node/663

https://www.projekt-gutenberg.org/dohm/naturech/naturech.html

 

Frauenhäuser in der Corona-Krise:

https://www.landesfrauenrat-nds.de/files/pi_lfrn_beratungsstellen_und_frauenhaeuser_03-04-2020.pdf

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/einsatz-und-absicherung-sozialer-dienstleister.html

 

Pressemitteilung des LFRN:

PI LFRN Beratungsstellen und Frauenhäuser 03-04-2020

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