03.02.2025
Mit Unterstützung aus Niedersachsen: Gewalthilfegesetz verabschiedet
Am 31. Januar 2025 hat der Bundestag den Entwurf des Gewalthilfegesetzes beschlossen. Erstmals wird damit bundesgesetzlich verankert, dass gewaltbetroffene Frauen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung haben. Dies schafft die Grundlage für ein verlässliches und flächendeckendes Hilfesystem. Das Bundesfamilienministerium erarbeitete den Gesetzesentwurf in enger Abstimmung mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft.
Der Weg zur Verabschiedung des Gesetzes wurde maßgeblich durch den Deutschen Frauenrat, UN Women Deutschland und ein breites Bündnis aus Initiativen vorangetrieben. Auf Landesebene setzte sich der Landesfrauenrat Niedersachsen intensiv für das Gesetz ein. Unterstützung erhielt er dabei von den frauenpolitischen Sprecherinnen aller Fraktionen sowie von Niedersachsens Gleichstellungsminister Dr. Andreas Philippi.
Philippi betont die Notwendigkeit des Gesetzes: „Der Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die entschlossenes und gemeinsames Handeln erfordert. Ich begrüße daher, dass das Gewalthilfegesetz mit breiter Mehrheit verabschiedet wurde. Die Bundesregierung hat den Entwurf im Beratungsprozess deutlich nachgebessert, sodass Niedersachsen im Bundesrat zustimmen wird. Die Umsetzung stellt die Länder vor Herausforderungen, aber es ist dringend notwendig, die Unterstützungsstrukturen auszubauen.“
Auch Dr. Barbara Hartung, Vorstandsvorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen, sieht in der Verabschiedung einen Meilenstein: „Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben physische oder sexualisierte Gewalt. Um betroffene Frauen besser zu schützen, ist dieses Gewalthilfegesetz ein bedeutender Schritt – und ein wichtiger Tag für die Frauenbewegung in Deutschland. Seit Jahrzehnten setzen sich die Landesfrauenräte für den Schutz und die Unterstützung von Gewaltbetroffenen ein. Umso mehr freuen wir uns über diesen Erfolg.“
Das Gesetz sieht vor, dass Frauenhäuser und Beratungsstellen bundesweit ausgebaut und nachhaltig finanziert werden. Erstmals wird sich auch der Bund an der Finanzierung beteiligen. Zudem soll die Präventionsarbeit in Frauenhäusern und Beratungsstellen gestärkt werden, um Gewalt langfristig einzudämmen und Betroffene besser zu unterstützen.