Foto: ver.di

10.03.2020

Erfolgsgeschichte ver.di-Frauenmindestquote

Im neunten Best-Practice-Beispiel erläutert Hannelore Buls die Erfolgsgeschichte der ver.di-Frauenmindestquote: Die Vereinte Dienstleistungs-Gewerkschaft ver.di kämpft für Gleichstellung und Entgeltgleichheit für Frauen in den Betrieben. Der Frauenanteil bei ver.di-Mitgliedern beträgt bundesweit 52, in Niedersachsen 53 Prozent, mit einigen Unterschieden in den jeweiligen Dienstleistungsbranchen. Als eine der wenigen Großorganisationen ist ver.di mit ihrer verbindlichen Frauenmindestquote in den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Bereichen erfolgreich.

 

Satzungsgemäß seit ver.di-Gründung 2001 sind Frauen auf allen Ebenen und in allen Gremien mindestens mit ihrem jeweiligen Anteil vertreten. Entscheidend ist das Endergebnis des jeweiligen Gremiums. Dabei spielt das Wörtchen „mindestens“ eine große Rolle. Wenn beispielsweise bei einem hälftigen Frauenanteil ein ehrenamtlicher Landes- oder Fachbereichs-Vorstand mit drei Personen zu wählen ist, bedeutet die Frauenmindestquote, dass zwei Plätze – also mindestens 50 Prozent – in diesem Leitungsgremium mit Frauen zu besetzen sind. Rechtzeitig vor Wahlen oder Gremienbesetzungen wird ein Verteilungsplan für die entsendenden Stellen erstellt: Bereich X weiß, dass eine Frau zu nominieren ist, Bereich Y nominiert einen Mann. Die Planung erfolgt rechtzeitig, so dass auch regionale und fachliche Aspekte berücksichtigt werden können. Gibt es Hinderungsgründe, gleichgültig welcher Art, können die Bereiche die zugeordnete Verteilung tauschen. In der Regel funktioniert das gut, setzt aber eine gute interne Kommunikation voraus. Die Einhaltung der Frauenmindestquote ist verbindlich. Begründete Ausnahmen müssen vom Bundesvorstand genehmigt werden. Für die Bereiche mit sehr hohem Frauenanteil, beispielsweise das Gesundheitswesen, oder bei sehr hohem Männeranteil, beispielsweise Entsorgungsbetriebe, gilt ein Minderheitenschutz für das geringer vertretene Geschlecht.

 

Die Umsetzung der Frauenmindestquote benötigte in den ersten Jahren einige Übung. Es gab auch zahlreiche, uns allen bekannte Widerstände und Ausreden. Aber es geht, das wissen die ver.di-Frauen heute. Man muss es allerdings wollen und vor allem verbindlich machen. Auch im hauptamtlichen Bereich gilt die Frauen-Mindestquote. Bei den Leitungsfunktionen wurde sie gut erkennbar umgesetzt. Bei den ver.di-Beschäftigten ist die Umsetzung schwieriger, denn die vorhandenen Angestellten sollten ja nicht ihren Arbeitsplatz verlieren. Hier wurde mit Frauenförderung auf den beruflichen Nachwuchs gesetzt.

 

Zum Jubiläum erzählen wir in dieser Rubrik LFRN 5.0 Geschichte und Geschichten, streiten für Feminismus und dokumentieren Aktionen und Kampagnen rund um das Frauenengagement in Niedersachsen. Begleiten Sie uns dabei! 

 

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