Foto: https://www.parite.eu/

16.11.2021

Paritätische Wahlprüfungsbeschwerde

Dem neuen Bundestag gehören erneut unter 50% Frauen an. Nur 34,7% Frauen sind zu wenige, gemessen am Anteil der Wahlberechtigten (49% Männer, 51% Frauen).

Der Grund liegt in der mangelnden Nominierung von Frauen durch die meisten Parteien: Kandidatinnen, die nicht nominiert werden, können nicht gewählt werden!

Auf Initiative von Parité in den Parlamenten e.V. und in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Thüringen wird ein Wahlprüfungsverfahren auf den Weg gebracht, an dem Sie sich als Wahlberechtigte beteiligen können, in dem Sie Frau Prof. Dr. Silke Laskowski Vollmacht erteilen. Mit Ihrer Vollmacht kann sie Sie beim Deutschen Bundestag (1. Stufe: „Einspruch“) und später beim Bundesverfassungsgericht (2. Stufe „Wahlprüfungsbeschwerde“) vertreten. Die gesamten Kosten des Verfahrens und etwaige Nachfolgekosten werden von Parité in den Parlamenten e.V. getragen. Für Sie persönlich entstehen somit keinerlei Kosten.

Streiten Sie mit, mischen Sie sich ein! Nur eine breite, bundesweite Unterstützung macht unsere Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern sichtbar!

Bitte beachten Sie: Der Einspruch beim Deutschen Bundestag muss spätestens am 26.11.21 eingelegt werden. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnetet Original-Vollmacht unter Angabe Ihrer Adresse und Email  (Formular) bis spätestens zum 22.11.21 an eine der folgenden Adressen:
Parité in den Parlamenten e.V., Blumenauer Str. 159, 81241 München oder
Landesfrauenrat Thüringen, z. Hd. Frau Friederike Theile, Johannesstraße 19, 99084 Erfurt.

Für weitere Informationen clicken Sie hier

Rechtliche Informationen zur Wahlprüfungsbeschwerde (Artikel 41 Grundgesetz):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/WichtigeVerfahrensarten/Wahlpruefungsbeschwerde/wahlpruefungsbeschwerde_node.html

Mehr zum Verein Parite in den Parlamenten: www.parite.eu

und dem Landesfrauenrat Thüringen: www.landesfrauenrat-thueringen.de