08.02.2021
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlprüfungsbeschwerde wegen fehlender Paritätsregelungen im Bundeswahlgesetz sagt die LFRN-Vorsitzende Marion Övermöhle-Mühlbach „Auch wenn die Wahlprüfungsbeschwerde abgewiesen wurde – ein Paritätsgesetz ist nach wie vor möglich. Der Gesetzgeber hat einen Handlungsspielraum zur Ausgestaltung des Wahlrechtes – es ist und bleibt es eine politische Entscheidung.“
Die komplette Presseinformation des Landesfrauenrates ist hier nachzulesen.