Endlich! Landesfrauenrat Niedersachsen begrüßt Kabinettsbeschluss zur Einbringung des novellierten Gleichberechtigungsgesetzes in den Landtag
Anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai erinnert der Landesfrauenrat Niedersachsen an die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes für Gleichberechtigung, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Ehre, wem Ehre gebührt: Unser Grundgesetz ist das Fundament einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Der Gleichstellungsauftrag aus Artikel 3 Absatz 2 verpflichtet uns jedoch bis heute dazu, bestehende Benachteiligungen von Frauen konsequent abzubauen“, erklärt Dr. Barbara Hartung, Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen (LFRN).
Seit Jahrzehnten setzt sich der Landesfrauenrat Niedersachsen dafür ein, dass Gleichberechtigung nicht nur ein Verfassungsauftrag bleibt, sondern gelebte Realität wird. Trotz vieler Fortschritte bestehen weiterhin strukturelle Ungleichheiten – etwa bei der politischen Repräsentanz, der Verteilung von Sorgearbeit, bei Einkommen und Altersarmut sowie beim Schutz vor Gewalt.
„Ohne Frauen ist Demokratie nicht möglich“, betont die Vorsitzende. „Die anhaltende Unterrepräsentanz von Frauen in politischen Entscheidungspositionen sowie in Wirtschaft und Gesellschaft ist ein Demokratiedefizit.“
Der Landesfrauenrat Niedersachsen fordert daher weiterhin eine paritätische Repräsentanz auf allen Ebenen sowie eine Politik, die Gleichstellung als demokratische Kernaufgabe versteht. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden setzt sich der Landesfrauenrat für eine offene, vielfältige und gerechte Gesellschaft ein – im Sinne des Grundgesetzes und seiner Werte.
Kontakt
Dr. Barbara Hartung, Vorstandsvorsitzende LFRN
Tel. +49 171 7815966, hartung@landesfrauenrat-nds.de
