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§ 218

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland immer noch unter Strafe gestellt. Nach § 218 Strafgesetzbuch (StGB), machen sich sowohl die Schwangere selbst als auch Dritte grundsätzlich strafbar, wenn sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen (lassen). Nach § 218a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist der Tatbestand nicht erfüllt, wenn der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft auf Verlangen der Schwangeren durch einen Arzt oder eine Ärztin nach Vorlage einer Bescheinigung über eine Pflichtberatung nach § 219 StGB und Ablauf einer dreitägigen Wartefrist vorgenommen wird.

Diese dogmatische Konstruktion – Rechtswidrigkeit einer Handlung, die keinen Tatbestand erfüllt – ist einzigartig in der bundesdeutschen Gesetzgebung.

Der Landesfrauenrat hält deshalb die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs für dringend notwendig. Frauen, die ungewollt schwanger sind, müssen sich eigenverantwortlich entscheiden können, ohne rechtswidrig zu handeln.

Das reproduktive Selbstbestimmungsrecht der Frau ist ein grundlegendes Menschenrecht. Ungewollt Schwangere müssen bei ihrer Entscheidung, ob sie das Kind austragen wollen oder nicht, auf nachhaltige Beratungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen können.

Das Parlament der Europäischen Union hat sich für die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in die Grundrechtecharta der EU ausgesprochen. Auch in Deutschland muss ein Regelungsmodell für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts eingeführt werden.

Die Angebote zur Prävention sowie die qualifizierte und kostenfreie Beratung und auch der barrierefreie und zeitnahe Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen ausgebaut werden. Der Schwangerschaftsabbruch muss Teil des Curriculums des Medizinstudiums sein.

Diese Zielsetzungen hat der Landesfrauenrat Niedersachsen durch eine von der Delegiertenversammlung am 16.11.024 beschlossene Resolution bekräftigt. Der LFRN weiß sich darin einig mit entsprechenden Beschlüssen des Deutschen Frauenrats sowie der Konferenz der Landesfrauenräte.