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Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen meint die Gewalt, die sich gegen eine Frau richtet, weil sie eine Frau ist oder die Frauen allgemein besonders stark betrifft.
Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter und passiert überall: Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet. Frauen erleben Gewalt unabhängig von ihrer sozialen oder wirtschaftlichen Situation, ihrem Bildungsgrad, ihrer Herkunft, ihrer Religion und ihrer körperlichen und geistigen Verfassung.
In Deutschland werden Frauen jeden Tag Opfer häuslicher Gewalt, sexualisierter und digitaler Gewalt und anderen Formen von Gewalt. Das ist in Niedersachsen ebenso.
Die Istanbul-Konvention regelt die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Europa. Sie verpflichtet auch uns zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz für die von Gewalt Betroffenen, zur Bestrafung der Täterpersonen und zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit.
Deshalb spricht sich der LFRN gegen alle Formen von Gewalt gegen Frauen aus und benennt diese öffentlich. Der LFRN bietet fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema, er beobachtet die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes und stellt in seinen Resolutionen konkrete Forderungen an die Politik, damit Gewalt gegen Frauen verhindert wird, von Gewalt Betroffene Unterstützung erhalten und geschlechtsspezifische Gewalt ein Ende findet:
Resolution zur Finanzierung der Frauenhäuser (2022)
Resolution zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (2022)
Resolution zur sofortigen Umsetzung der Istanbul-Konvention (2021)