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Parität

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Diese schlichte, doch weitreichende Norm des Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz gilt seit 1949. Ergänzt wurde er 1994 durch den Satz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Dieser Gleichstellungsauftrag verpflichtet alle staatliche Gewalt, über formale Ungleichbehandlungen hinaus auch Machtverhältnisse und Lebenswirklichkeiten in den Blick zu nehmen, die faktische Benachteiligungen bewirken.

In ihrem Festvortrag zum Jahresempfang 2024 des LFRN widmete sich Dr. Stefanie Killinger den Perspektiven auf den Gleichstellungsauftrag.

Manches hat sich seit 1994 bewegt – so wurden z.B. Gleichstellungsstrukturen gestärkt, Gleichstellungsgesetze erlassen. Doch bleibt die tatsächliche Repräsentanz von Frauen insbesondere in Führungspositionen in Justiz, Politik, Wirtschaft weit hinter einer gleichberechtigten Teilhabe zurück.

Die gleichberechtigte Partizipation von Frauen und Männern an politischen Entscheidungen gehört zu den essenziellen Grundlagen eines demokratischen Europas. Das heißt: Die Unterrepräsentanz von Frauen ist ein Demokratiedefizit!

Sichtbar wird dies insbesondere bei der deutlichen Unterrepräsentanz von Frauen auf parlamentarischer Ebene – im Bundestag, den Landtagen und vor allem auf kommunaler Ebene. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/03/PD25_N010_13.html

Paritätsgesetze stellen eine wirksame Möglichkeit dar, um der Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken. Dies haben einige europäische Lander, z.B. Frankreich unter Beweis gestellt. Auch die Parlamente in Brandenburg und Thüringen haben paritätsrechtliche Regelungen beschlossen, die leider vor den Landesverfassungsgerichten keinen Bestand hatten.

Das Bundverfassungsgericht hat in einem Beschluss vom Dezember 2020 jedoch darauf hingewiesen, dass es einer Abwägung zwischen den Wahlrechtsgrundsätzen gem. Art. 38 GG und dem Verfassungsauftrag des Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG bedarf. Vgl. zur Thematik im einzelnen: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st24-38 https://www.frauenrat.de/themen/gleichstellungspolitik/paritaet

Der Landesfrauenrat Niedersachsen hat sich in seiner Delegiertenversammlung am 11. April 2023 nachdrücklich mit einer Resolution für ein niedersächsischen Paritätsgesetz eingesetzt.

Bereits 2021 forderte die Konferenz der Landesfrauenräte (KLFR) „Höchste Zeit für Parität!

Die KLFR ist auch Mitglied in der Initiative ParitätJetzt#, welche ein Manifest an die Bundestagspräsidentin übergeben hat und den 24. Juni 2025 zum Tag der Parität ausgerufen hat.