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Wahlkreisreform

Aufgrund der Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 16. Dezember 2024 ist eine Änderung des Zuschnitts der Wahlkreise erforderlich, weil in etlichen Wahlkreisen die Zahl der Wahlberechtigten über oder unter dem Durchschnitt liegt. Der Staatsgerichtshof hat ausgeführt, dass Abweichungen nur in einem Korridor von +/- 15 % verfassungsrechtlich unbedenklich sind. Abweichungen von mehr als 15 % sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig; Abweichungen von mehr als 25 % unzulässig.

Eine Ausarbeitung des Landeswahlleiters (Mai 2025) hatte eine Neuordnung der 87 Wahlkreise vorgeschlagen. Derzeit ist nun aber eine Erhöhung der Anzahl der Wahlkreise, und damit der Direktmandate, auf 90 intendiert.

Eine Studie der Fernuniversität Hagen weist nach, dass Frauen aufgrund der Vorentscheidungsstrukturen, der Parteikulturen und der Wahlkampffinanzierung von CDU, CSU und SPD benachteiligt werden. Frauen haben deutlich geringere Chancen als Männer, als Direktkandidatin in einem aussichtsreichen Wahlkreis nominiert zu werden. Ihre Chancen, über einen Listenplatz in den Landtag einzuziehen, sind dagegen erheblich höher.

In einem Brief an Ministerpräsident Olaf Lies (u.a.) haben sich der Landesfrauenrat Niedersachsen e.V. und der Deutsche Juristinnenbund, Landesverband Niedersachsen gegen deutlich gegen beabsichtigte Erhöhung der Anzahl der Wahlkreise ausgesprochen, und nachdrücklich für eine Verringerung der Anzahl der direkt zu gewinnenden Wahlkreise auf maximal 50 Prozent der im Nds. Landtag zur Verfügung stehenden Mandate plädiert.

Die Antwort der Landesregierung vom 26.11.2025 bestätigt, dass bei den Landtagswahlen 2017 und 2022 wesentlich mehr Frauen über Listen- als Direktmandate in den Landtag einzogen. Eine Maßnahme, um die Chancen von Frauen für einen Einzug in den Landtag zu verbessern, sei daher, das Verhältnis von Direkt- und Listenmandaten zugunsten der Listenmandate zu verändern.